§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche Verträge, die über unseren Online-Shop, telefonisch oder im Ladengeschäft geschlossenen Verträge zwischen uns, der Firma
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und Ihnen als unseren Kunden (im Folgenden: Mieter) geschlossen werden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
- Alle zwischen Ihnen und uns getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB sowie ergänzend aus der Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung, die alle integraler Bestandteile unserer Vertragsbeziehung mit dem Mieter sind.
- Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung unserer AGB.
- Abweichende Bedingungen des Mieters akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§2 Vertragsschluss
- Die Präsentation und Bewerbung von Mietobjekten in unserem Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar.
- Durch das Absenden einer Bestellung über den Online-Shop mittels Anklickens des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig mieten“ geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Sie sind an diese Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden. Ihr gegebenenfalls nach § 17 bestehendes Recht, Ihre Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
- Den Eingang ihrer Bestellung im Online-Shop bestätigen wir unverzüglich per Mail. Diese Bestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung das, es sei denn, neben der Bestätigung des Zugangs wird ausdrücklich auch die Annahme erklärt.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung entweder durch eine Annahmeerklärung oder durch die Mitteilung, dass das Mietobjekt zur Abholung bereitsteht, annehmen.
- Bestellungen mit Lieferungen ins Ausland sowie Bestellungen von Mietern mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland sind ausgeschlossen. Falls beim Bestellvorgang unzutreffender Weise ein inländischer Lieferort oder eine inländische Geschäfts- bzw. Rechnungsadresse angegeben wird, kommt kein Vertrag zustande. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Vermietungen ins Ausland zu widerrufen, falls sich bei Abholung oder Lieferung herausstellt, dass das Mietobjekt dennoch ins Ausland verbracht werden soll.
- Sollte die Lieferung oder Abholung des von Ihnen bestellten Mietobjekts nicht möglich sein – beispielsweise, weil das Mietobjekt nicht im Lager oder nicht gebrauchsfähig ist – werden wir von einer Annahmeerklärung absehen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen umgehend zurückerstatten.
§3 Allgemeine Pflichten
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den genannten Mietgegenstand für die vereinbarte Mietdauer zur Nutzung zu überlassen. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten, einen Kautionsbetrag zu hinterlegen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß zu nutzen sowie diesen bei Beendigung des Mietverhältnisses gereinigt, betriebsbereit, vollständig und entweder vollgetankt oder vollständig aufgeladen zurückzugeben.
§4 Pflichten des Mieters
- Die Mietgegenstände werden ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Mieters oder derjenigen Personen, die im Mietvertrag angegeben sind, vermietet. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache an Personen auszuhändigen, die mit der Mietsache in seinem Auftrag Arbeiten durchführen.
- Der Mieter ist verpflichtet,
- vor Inbetriebnahme des Mietgegenstands die Bedienungsanleitung sowie Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen, diese zu beachten und sich bei Rückfragen unverzüglich an den Vermieter zu wenden;
- den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen;
- für eine sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen, insbesondere nur Betriebsstoffe (Wasser, Öle, Fette, Kraftstoffe) und Reinigungsmittel in der vorgeschriebenen und einwandfreien Qualität zu verwenden;
- den Mietgegenstand durch geeignete Maßnahmen gegen den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere vor Diebstahl, und Witterungseinflüsse zu schützen;
- dem Vermieter auf Nachfrage jederzeit den Stand- bzw. Einsatzort der Mietsache mitzuteilen. Der Einsatz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur nach schriftlicher Erlaubnis des Vermieters gestattet;
- sicherzustellen, dass der Mietgegenstand ausschließlich von eingewiesene Personen bedient wird, die hierzu befähigt sind und die Betriebsanleitung gelesen haben. Sofern für den Betrieb des Mietgegenstandes besondere Lizenzen, Erlaubnisse oder die Nutzung von Schutzbekleidung erforderlich sind, hat der Mieter sicherzustellen, dass diese vorhanden und gültig sind und genutzt werden;
- den Mietgegenstand nicht Dritten weiterzugeben, die nicht seine Erfüllungsgehilfen oder nahe Angehörige sind.
§5 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe oder dem Erhalt der Mietsache. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde (insbesondere bei verbindlich festgelegten Mietzeiten), gilt der im Mietvertrag als voraussichtliche Mietdauer angegebene Zeitraum als Mindestmietzeit.
Wurde keine verbindliche Festmietzeit vereinbart, verlängert sich die Mietzeit automatisch über die Mindestmietzeit hinaus und endet erst mit der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache an den Vermieter, jedoch frühestens mit Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit.
Bei verbindlich festgelegten Mietzeiten ist der Vermieter berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen – beispielsweise für die Nichterfüllung eines Anschlussmietvertrags –, falls der Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstands in Verzug gerät.
§6 Übergabe des Mietgegenstandes, Prüfungspflicht
- Zu Beginn der Mietzeit übergibt der Vermieter den Mietgegenstand einschließlich Zubehör in einwandfreiem, betriebsfähigem und ggf. voll getanktem oder geladenen Zustand. Der Mieter wird während des Bestellvorgangs sowie mit der Annahmeerklärung vom Vermieter ausführlich über Einsatzzweck, Sicherheitsmaßnahmen, Gefahren und erforderliche Wartungsmaßnahmen informiert.
- Mit der Übergabe des Mietgegenstandes gehen sämtliche Obhuts- und Sorgfaltspflichten bezüglich der Mietsache auf den Mieter über, sie endet mit vertragsgemäßer Rückgabe. Falls beim Verstauen, Befestigen, Verladen oder Entladen des Mietgegenstandes ein Mitarbeiter des Vermieters tätig wird, unterliegt dieser den Weisungen und der Aufsicht des Mieters. Im Übrigen gelten die Haftungsklauseln dieser AGB.
§7 Mietpreis, Kaution und Zahlung der Miete
- Grundlage für die Berechnung der Miete (inkl. Wochenend- und Wochenmiete) ist ausschließlich der in der Annahmeerklärung genannte Mietpreis. Nachfolgende Mietzeiten sind verfügbar, sofern nichts anderes vereinbart:
- 1 Kalendertag 8:00 Uhr abholen und bis 17:00 Uhr abgeben
- 5 Kalendertage Montag 8:00 Uhr abholen und Freitag bis 14:00 Uhr abgeben
- Wochenende: (Abholung Samstag ab 9:00 Uhr, Rückgabe Montag bis 17:00 Uhr)
- Der Mietpreis für separat vermietetes Zubehör mit Verschließcharakter, wie beispielsweise Bohrer, Sägeplätter, Schleifwalzen, Bohrkronen, Diamantbohrkronen, Diamantsägeblätter, Diamantschleifaufsätze, Diamantfräsaufsätze usw. wird anhand des jeweiligen Verschleißgrades berechnet. Die Abnutzung bzw. der Verschließ wird sowohl vor Lieferung bzw. Abholung als auch nach Rückgabe gemessen und berechnet. Grundlage für die Berechnung der Miete ist auch hierbei ausschließlich der in der Annahmeerklärung genannte Mietpreis je Abnutzungsgrad.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine unverzinsliche Kaution zu verlangen. Diese umfasst die voraussichtliche Miete entsprechend der vereinbarten Mietdauer, die Kosten für Verbrauchsmaterialien sowie eine Sicherheitsleistung und ist vor Mietbeginn in bar an den Vermieter zu übergeben. Bei Rückgabe der Mietsache wird die Kaution erstattet. Übersteigt der zu zahlende Rechnungsbetrag bei längerer Mietdauer den geleisteten Kautionsbetrag, kann der Vermieter eine Zwischenrechnung stellen. Zwischen- und Nachzahlungen werden mit der Rechnungsstellung fällig.
- Der Vermieter ist berechtigt, den Kautionsbetrag auch nach Rückgabe der Mietsache ganz oder teilweise einzubehalten, bis er Gelegenheit hatte, die Mietsache eingehend auf Mängel bei Rückgewähr zu überprüfen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Überprüfung der Mietsache aufgrund der Komplexität eines vermeintlichen Mangels nicht unmittelbar bei Rückgabe möglich ist.
- Sofern der Mieter nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung trifft, gilt die Person, die die Rückgabe der Mietsache vornimmt, als bevollmächtigt, Erklärungen für den Mieter abzugeben und Erstattungsbeträge entgegenzunehmen.
- Für jede Mahnung ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr zu verlangen. Wird der Mietgegenstand vom Mieter nicht zum Ende der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit an den Vermieter zurückgegeben, wird der Vermieter dem Mieter den jeweils gültigen Mietpreis pro Tag berechnen. Nach Ablauf der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, das Gerät auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Gerät zu ermöglichen hat, abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben erhalten.
§8 Mängel des Mietgegenstandes
Bei Übernahme des Mietgegenstands ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache zu überprüfen und festgestellte Mängel, Beschädigungen oder fehlende Teile unverzüglich dem Vermieter zu melden. Erkennbare Mängel oder Schäden, die nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mietsache beim Vermieter angezeigt werden, können nachträglich nicht mehr gerügt werden.
Verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind unmittelbar nach deren Entdeckung dem Vermieter zu melden, verbunden mit der Aufforderung zur Beseitigung des Mangels beim Vermieter vor Ort. Dem Vermieter ist eine angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen zu gewähren, es sei denn, es ist für beide Parteien offensichtlich, dass diese nicht zum Erfolg führen werden.
§9 Untervermietung und Verhalten gegenüber Dritten
Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, den Mietgegenstand unterzuvermieten oder Dritten Rechte am Mietgegenstand oder aus dem Mietvertrag abzutreten.
Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder in sonstiger Weise Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren. Zudem hat der Mieter den Dritten nachweislich und unverzüglich darauf hinzuweisen, dass der Mietgegenstand Eigentum des Vermieters ist.
Eigentumshinweise, wie das Logo des Vermieters oder sonstige Kennzeichnungen an der Mietsache, dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden.
§10 Rücklieferung des Mietgegenstands, Schadensersatz
- Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, unbeschädigt, gereinigt sowie vollgetankt bzw. voll aufgeladen mit allen im Mietvertrag aufgeführten Teilen und Zubehör an den Vermieter zurückzuliefern. Sofern der Mietgegenstand nicht gereinigt und/oder vollgetankt bzw. voll aufgeladen zurückgegeben wird, werden folgende Gebühren fällig:
- Akkuladung Kleingeräte: 3,00 € / pro Akkuladung incl. MwSt. (Akku wechselbar)
- Akkuladung Großgeräte: 10,00 € / pro Akkuladung incl. MwSt. (Akku festverbaut)
- Treibstoff Aspen 2: 5,19 € / incl. MwSt. je angefangenem Liter
- Treibstoff Aspen 4: 5,19 € / incl. MwSt. je angefangenem Liter
- Treibstoff Benzin: 3,50 € / incl. MwSt. je angefangenem Liter
- Treibstoff Diesel: 3,00 € / incl. MwSt. je angefangenem Liter
- Reinigungsgebühr: bis zu 2-facher Tagesmietpreis, abhängig vom Grad der Verschmutzung und Größe des Mietobjekts. Die tatsächliche Reinigungsgebühr wird nach Rückgabe und in Augenscheinnahme berechnet
- Wird der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß zurückgegeben und insbesondere Verletzungen der Pflichten nach § 8 dieser AGB festgestellt, hat der Vermieter das Recht auf Schadenersatz entsprechend den Vorschriften des BGB. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter den Mietgegenstand Dritten, z. B. einem Frachtführer, überlässt.
- Die Schadensersatzpflicht des Mieters umfasst die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder im Fall eines Totalschadens am Mietgegenstand auf dessen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter – soweit angefallen – für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere dem Vermieter entstehenden Kosten und Mietausfall.
- Im Zweifelsfall kann eine Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen veranlasst werden. Die Kosten der Begutachtung teilen sich Vermieter und Mieter je zur Hälfte.
- Der Mieter haftet zudem für sämtliche Handlungen durch Dritte, denen er die Mietsache (unberechtigterweise) entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen hat. Der Mieter haftet für Handlungen dieser Dritter in vollem umfang und hat den Vermieter von Ansprüchen dieser Dritten gegen den Vermieter sofort freizustellen.
§11 Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände
Die Obhutspflicht des Mieters für die Mietsache beginnt mit deren Übergabe und endet erst mit der vollständigen Rückgabe an den Vermieter.
Bei einem durch den Mieter verschuldeten Verlust oder einer Beschädigung der Mietsache ist der Mieter verpflichtet, Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten oder der anfallenden Reparaturkosten zu leisten.
Der Verlust oder eine Beschädigung der Mietsache ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Liegt eine Straftat vor oder besteht ein entsprechender Verdacht, hat der Mieter dies zusätzlich der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
Im Falle eines Verlusts ist der Mieter zudem verpflichtet nachzuweisen, dass er angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache getroffen hat und sich um deren Wiederbeschaffung bemüht hat, insbesondere durch Vorlage einer polizeilichen Anzeige.
§12 Kündigung
- Der Mietvertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Werktag gekündigt werden, sofern keine (Mindest-) Mietzeit vereinbart wurde oder diese abgelaufen ist. Beträgt die Mietdauer mehrere Wochen, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Tagen.Wird die Mietdauer nach Monaten berechnet, beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage. Verletzt der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag (siehe § 4 “Pflichten des Mieters”) in erheblichem Maße, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
- Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Kautionsbetrag die aufgelaufene Mietforderung des Vermieters nicht mehr abdeckt.
§13 Haftungsbegrenzung des Mieters
- Der Mieter haftet nicht für typische Abnutzungen an Verschleißteilen, sofern diese nicht separat gemietet und abgerechnet werden. Von dieser Haftung ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl oder jegliche Art von Transportschäden entstehen.
- Der Vermieter hat für die Mietgeräte eine Versicherung abgeschlossen. Der Vermieter wird bei einem vom Mieter verschuldeten Schadensfall stets die Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu € 1.000, – geltend machen. Die konkrete Höhe der Selbstbeteiligung ist vom jeweiligen Mietobjekt abhängig. Ungeachtet dessen behält sich der Vermieter ausdrücklich das Recht vor, in jedem Einzelfall weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§14 Haftungsbegrenzung des Vermieters
- Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, können vom Mieter nur unter folgenden Voraussetzungen geltend gemacht werden:
- bei grobem Verschulden des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
- bei der schuldhaften Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unerlässlich ist und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (wesentlicher Vertragspflichten), soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder
- falls der Vermieter nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche gegen Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
§15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Textform, salvatorische Klausel
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Haben Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
- Sind Sie Kaufmann und haben Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters in Burgdorf. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
- Stillschweigende, mündliche, schriftliche oder sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Textformklausel.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder zu einem späteren Zeitpunkt unwirksam oder undurchführbar werden, so bleiben die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Regelungslücken innerhalb dieses Vertrages.
§16 Widerrufsrecht
- Sind Sie Verbraucher (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
- Üben Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 aus, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
- Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen aufgeführt sind:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu wiederrufen.. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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31303 Burgdorf
Tel. +49 5136 9764680
Fax: +49 5136 9234966
E-Mail: info@tools4rent.de
Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (Internet-Adresse einfügen) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Musterwiderrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
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E-Mail: info@tools4rent.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Mietvertrag über die folgenden Objekte (*):
- Bestellt am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
Folgen des Widerrufs
Widerrufen Sie diesen Vertrag, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die durch eine von Ihnen gewählte, nicht von uns angebotene, günstigste Standardlieferung entstehen), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Mietobjekte zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Mietobjekte zurückgesandt haben – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Mietobjekte unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages informieren, an uns oder an eine von uns zur Entgegennahme der Ware berechtigte Person (Name und Anschrift hier einfügen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Mietobjekte vor Ablauf der vierzehntägigen Frist absenden.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Mietobjekte tragen Sie.
Für einen möglichen Wertverlust der Mietobjekte müssen Sie nur aufkommen, wenn dieser auf einen Umgang mit den Mietobjekten zurückzuführen ist, der über das zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise Erforderliche hinausgeht.
Hat der Mieter verlangt, dass die Mietzeit bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so ist er verpflichtet, dem Vermieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Mietzins für die Tage bis zu dem Zeitpunkt entspricht, an dem der Mieter die Mietobjekte zurücksendet.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft und monitort regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen, Anschriften und Geburtsdatum an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-vebraucher/